Präambel

JOSTIMAGES – Klaus Jost ist der Fotograf aller angebotenen Bilder und bietet seinen Nutzer einen digitalen Markplatz zum Erwerb von Nutzungsrechten an Lizenzmaterial/Bildmaterial an.

„Lizenzmaterial“ bezieht sich auf Bildmaterial, d.h. visuelle Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln erstellt werden, einschließlich Negative, Dias, Filmabdrücke, Ausdrucke, originale digitale Dateien oder ihre Vervielfältigungen, oder jedes andere Produkt, das durch Urheberrecht, eingetragene Marke, Patent oder andere Schutzrechte geistigen Eigentums geschützt ist und das einer Lizenz von JOSTIMAGES an den Lizenznehmer laut Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt. Jeder Bezugnahme in dieser Vereinbarung auf das Lizenzmaterial bezieht sich auf jeden einzelnen Artikel des Lizenzmaterials sowie auf das Lizenzmaterial als Ganzes.

Bitte lesen Sie sich daher vor einer Bestellung und/oder dem Herunterladen von Lizenzmaterial die folgenden Bedingungen sorgfältig durch. Ohne Anerkennung dieser Lizenzvereinbarung darf das angebotene Lizenzmaterial nicht genutzt werden.

JOSTIMAGES behält sich das Recht vor, die Bedingungen zu jeder Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Bevor solche Änderungen wirksam werden, unternimmt JOSTIMAGES angemessene Anstrengungen, um den Kunden darüber zu informieren. Diese Mitteilung kann per E-Mail, an die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse, als Bekanntgabe auf dieser Webseite, auf der Login-Seite und/oder auf andere Weise erfolgen. Änderungen an dieser Vereinbarung gelten nur für zukünftige Käufe.

§ 1 Vertragsschluss

Die folgende Lizenzvereinbarung mit den entsprechenden Nutzungsbedingungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen bzw. einer dritten Person, in deren Namen Sie diesen Vertrag als Lizenznehmer (nachfolgend „KUNDE“) abschließen und dem Urheber und Lizenzgeber Klaus Jost, handelnd unter JOSTIMAGES (nachfolgend „JOSTIMAGES“). Wenn ein KUNDE im Rahmen seiner Arbeitnehmerstellung handelt, wird der Arbeitgeber als Lizenznehmer erachtet. Diese Vereinbarung stellt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf alle Lizenzmaterialien dar.

Mit der Registrierung auf der Website bestätigt der Nutzer sein Einverständnis mit dieser Lizenzvereinbarung. Sofern diese nicht anerkannt werden, darf die Website nicht genutzt werden. Das Herunterladen von Lizenzmaterial gilt ebenfalls als Annahme dieser Lizenzvereinbarung.

§ 2 Vertragsgegenstand

JOSTIMAGES gewährt dem KUNDE eine einfache Nutzungslizenz. Diese gewährt dem KUNDE ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzfähiges Nutzungsrecht an dem vom KUNDE ausgewählten Lizenzmaterial.

Der KUNDE ist nur berechtigt, Lizenzmaterial entsprechend dieser Vereinbarung zu nutzen und erhält außer den hiermit oder im Einzelfall ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte an dem Lizenzmaterial.

Die Lizenzierung erfolgt durch Annahme dieser Vereinbarung und erst mit der vollständigen Zahlung der in Rechnung gestellten Lizenzgebühr. Vor der vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr gelten die Nutzungsrechte nur dann als übertragen, wenn JOSTIMAGES dem KUNDE eine Genehmigung zur Nutzung vorab schriftlich erteilt hat.

§ 3 Nutzungsrechte

Der KUNDE hat bei der Bestellung des Lizenzmaterials, Art, Umfang, und Zweck der beabsichtigten Nutzung sowie sofern abweichend den Namen des Endnutzers in der Bestellmaske anzugeben.

Entsprechen die Angaben des KUNDE nicht der/dem tatsächlichen Nutzungsart/-zweck oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben überein, gilt das Nutzungseinverständnis, d.h. die Lizenz als nicht erteilt und das Lizenzmaterial darf nicht genutzt werden

a) Umfang der Nutzungsrechte

Dem KUNDE wird ein einfaches, für das Lizenzmaterial zeitlich beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Lizenzmaterial für einen Nutzungszweck (siehe § 2 lit. c.)) eingeräumt.

Das gewählte Lizenzmaterial darf ab dem Zeitpunkt der Übergabe/Download – sofern nicht abweichend angegeben – für 12 Monate genutzt werden.

Der KUNDE wählt im Online-Shop die gewünschte Nutzungsart sowie Nutzungszweck als Verwendungszweck aus. Die Lizenz darf ausschließlich für einen Nutzungs-/Verwendungszweck verwendet werden. Für jeden weiteren Nutzungs-/Verwendungszweck muss eine neue Lizenz erworben werden.

Die Weitergabe von Lizenzmaterial oder die Weitergabe bzw. Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet.

b) Nutzungsarten

  • digitale Verwendung

Das Lizenzmaterial wird dem KUNDE ausschließlich in elektronischer Form per Download auf der Webseite überlassen. Der KUNDE kann dieses dann, als digitale Reproduktion für einen Nutzungs-/Verwendungszweck bspw. auf einer Webseite, in Onlinewerbung, sozialen Netzwerken, Mobilwerbung, mobilen „Apps“, Software, elektronischen Veröffentlichungen (E-Books, E-Magazine, Blogs usw.), in E-Mail-Marketing und in Onlinemedien (einschließlich Video-Sharing-Dienste wie YouTube, Dailymotion, Vimeo usw.) verwenden. Für jeden einzelnen Nutzungs-/Verwendungszweck ist jeweils eine Lizenz zu erwerben. Nach Ablauf des Lizenzzeitraums ist der KUNDE nicht berechtigt, die Verwendung des Lizenzmaterials fortzusetzen. Er ist verpflichtet, sämtliche Vervielfältigungen der Bilder zu löschen und die öffentliche Zugänglichmachung des Lizenzmaterials zu beenden. Dies beinhaltet auch die Löschung von Indizierungen oder Speicherungen durch Suchmaschinen (z.B. Google-Cache). Eine öffentliche Zugänglichmachung besteht auch dann, wenn das Lizenzmaterial über die Eingabe einer URL abgerufen werden kann. Setzt er die Verwendung über den Lizenzzeitraum hinaus fort, ist er verpflichtet, für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung an JOSTIMAGES eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- EUR zu zahlen. Darüberhinausgehende Ansprüche von JOSTIMAGES bleiben hiervon unberührt.

  • Rohdaten für Druck

Die Rohdaten werden dem KUNDE nach Bezahlung über einen Downloadlink auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Als materieller Aufdruck im Rahmen einer Produktverpackung und Etikettierung, eines Briefkopfes oder von Visitenkarten, von Werbung an Verkaufsstellen, Plakatwänden, der Gestaltung von CD- oder DVD-Covern bzw. im Rahmen der Werbung für Printmedien oder ihrer redaktionellen Inhalte einschließlich Magazine, Zeitungen und Bücher, sofern keines der Bilder in einer Auflage von mehr als insgesamt 1.000 Exemplaren erscheint. Für jeden einzelnen Nutzungs-/Verwendungszweck ist jeweils eine Lizenz zu erwerben.

c) Nutzungszweck (Verwendungszweck)

  • redaktionelle Nutzung
  • kommerzielle Verwertung (zum Beispiel auf Handelsprodukten)
  • Nutzung zu Werbezwecken
  • Bildungszwecke

d) Unzulässige Verwendungen

Folgende Verwendungen des Lizenzmaterials sind im Rahmen der Standard-Lizenz unzulässig können aber mit einem Erwerb eines speziellen Nutzungsrechtes nach individueller Vereinbarung mit JOSTIMAGES lizenziert werden:

  • Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung des bloßen Lizenzmaterials, wenn es nicht Bestandteil von Design- und Layoutarbeiten, eines redaktionellen Rahmens oder einer Pressearbeit ist. Dies umfasst insbesondere Fotodatenbanken und artverwandte Sammlungen, aber auch Erzeugnisse wie Poster, Postkarten, E-Cards, Kleidungsstücke, Mousepads, Tassen oder ähnlichen Produkten, auf denen ausschließlich oder in erster Linie das Foto ohne Verbindung mit Schrift oder anderen grafischen Elementen abgebildet ist und deren Wert weit überwiegend allein durch das verwendete Lizenzmaterial entsteht.
  • Die Nutzung des Lizenzmaterials als Bestandteil von Templates für digitale oder gedruckte Erzeugnisse wie Webseiten, Präsentationen, Postkarten, Poster und ähnliches mit dem Ziel, es Dritten zur Nutzung für eigene Erzeugnisse unter Verwendung des Lizenzmaterials zu überlassen.

Unzulässig ist weiterhin eine Verwendung des Lizenzmaterials im Zusammenhang mit extremen Inhalten und Positionen, die für einen durchschnittlichen Bürger in der Gesellschaft potentiell abträglich wären. Dazu zählen – aber nicht ausschließlich – Verwendungen im Zusammenhang mit beleidigenden, diffamierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder sonst rechtswidrigen Inhalten.

Das Lizenzmaterial kann vom KUNDE für seinen Nutzungszweck/Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, die z.B. die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass Format Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht etc.) eingeschränkt und untersagt sind.

e) Social-Media-Nutzung

Die Nutzung innerhalb von Social-Media-Angeboten ist grundsätzlich möglich, wenn für den jeweiligen Nutzungszweck/Verwendungszweck eine Lizenz erworben wurde, steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Social-Media-Angebots keine Regelung enthalten, die dem Inhaber des Social-Media-Angebots ausschließliche Nutzungsrechte, anderweitige exklusive Rechte oder Eigentumsrechte an dem Lizenzmaterial einräumen.

§ 4 Urhebernennung

Der KUNDE verpflichtet sich, JOSTIMAGES bei jeder Nutzung des Lizenzmaterials an geeigneter Stelle als solchen in folgender Form zu nennen: „© JOSTIMAGES- Klaus Jost“ Unterbleibt die Namensnennung des Urhebers, so ist der KUNDE verpflichtet auf erste Anforderung von JOSTIMAGES einen Gebührenaufschlag in Höhe von einhundert Prozent zur vereinbarten Lizenzgebühr zu zahlen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Das gesamte Lizenzmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Lizenzmaterial bleibt stets Eigentum von JOSTIMAGES und wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne dieser Lizenzvereinbarung zur Verfügung gestellt.

§ 6 Lizenzpflicht

Jede einzelne Nutzung des Lizenzmaterials bedarf einer Lizenz. Als Nutzung gilt auch jede gedruckte oder digitale Reproduktion sowie die Verwendung von Lizenzmaterial als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellten Fotos, Kundenpräsentationen sowie die Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, Bildbearbeitung oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines anderen Bildwerkes werden.

§ 7 Zahlung der Lizenzgebühr

Der KUNDE verpflichtet sich, für das vertragsgegenständliche Lizenzmaterial von JOSTIMAGES die vereinbarte Lizenzgebühr gemäß der Preisliste zu zahlen. Die Höhe der jeweiligen Lizenzgebühr ergibt sich aus der Preisliste, welche bei jedem Motiv unter https://www.jostimages.de eingesehen werden kann.

§ 8 Rechtegarantie und Zusicherung

Der KUNDE erkennt an, dass das geistige Eigentum an dem lizenzierten Material bei JOSTIMAGES liegt oder von diesem ordnungsgemäß selbst lizenziert wurde. Durch die Lizenzvereinbarung werden keine weitergehenden Rechte an den KUNDE übertragen, außer der Nutzung des lizenzierten Materials nach den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung.

JOSTIMAGES garantiert dem KUNDE, dass das geistige Eigentum an dem lizenzierten Material bei JOSTIMAGES liegt oder von diesem ordnungsgemäß lizenziert wurde. JOSTIMAGES garantiert, dass die Nutzung des lizenzierten Materials im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung nicht gegen geistige Eigentumsrechte Dritter verstößt.

JOSTIMAGES erkennt an, dass der KUNDE nicht verantwortlich ist für die Zurückweisung von (vermeintlichen) Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte. JOSTIMAGES wird den KUNDE gegen alle Schäden und Haftungsansprüche verteidigen und für alle notwendigen Kosten entschädigen, die in diesem Zusammenhang entstehen, unabhängig davon, ob es sich um außergerichtliche soweit diese sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (RVG) halten oder gerichtliche Kosten handelt, vorausgesetzt dass:

  • die Nutzung des lizenzierten Materials vollumfänglich den Lizenzbedingungen dieser Vereinbarung entsprach;
  • der KUNDE unverzüglich schriftlich JOSTIMAGES über solche (vermeintlichen) Ansprüche oder angedrohten Ansprüche informiert, und zwar spätestens vor Ablauf von fünf (5) Werktagen ab dem Zeitpunkt, zu dem JOSTIMAGES von den Ansprüchen oder angedrohten Ansprüchen Kenntnis erhalten hat oder nach vernünftigem Ermessen erhalten haben sollte. Eine solche Benachrichtigung muss alle dem KUNDE bis dahin bekannten Einzelheiten zu dem Anspruch enthalten (z. B. die konkrete Verwendung des betreffenden Inhalts, Namen und Kontaktangaben der Person und/oder des Unternehmens, welche den Anspruch erheben, und Kopien jeglicher im Zusammenhang mit der Forderung erhaltener und/oder gesendeter Korrespondenz);
  • der KUNDE mit JOSTIMAGES bei der Zurückweisung dieser Ansprüche Dritter kooperiert, wobei der KUNDE das Recht hat, sich auf eigene Kosten an einem Verfahren zu beteiligen;
  • JOSTIMAGES die Zurückweisung dieser Ansprüche eigenverantwortlich regeln kann.

Der KUNDE stimmt zu, dass JOSTIMAGES nicht für Gerichtskosten oder sonstige Kosten haftbar ist, die ihm entstehen, ehe JOSTIMAGES auf angemessene Art und Weise die Berechtigung solcher Ansprüche prüfen konnte.

JOSTIMAGES ist nicht haftbar für jedwede Schäden, Kosten oder Verluste, die auf Veränderungen an Inhalten oder den Kontext zurückzuführen sind, in dem der KUNDE den Inhalt verwendet hat.

JOSTIMAGES gibt, außer wie in diesem Paragraphen „Rechtegarantie und Zusicherung“ angegeben, keine Zusicherungen oder Garantien.

§ 9 Haftung

Weder der KUNDE noch JOSTIMAGES sind vertraglich oder vorvertraglich oder auf andere Weise gegenseitig haftbar für jegliche atypische Schäden, mittelbare Schäden, Schadensersatz für Neben-und Folgekosten, Bußgelder oder Folgeschäden oder den Verlust von direkten oder indirekten Gewinnen, des Geschäftsbetriebs, von Verträgen, dem Betriebseinkommen oder erwarteten Ersparnissen oder für gesteigerte Kosten.

Die Haftung ist unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Haftung ist ebenfalls unbeschränkt bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Keine der Parteien haftet für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen sind leicht fahrlässige Verletzungen von vertraglichen Pflichten, die für die Vertragsdurchführung unabdingbar sind und auf deren Einhaltung die Gegenpartei angewiesen ist (essentielle Vertragspflichten). Im Falle von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Parteien für die Verletzung einer essentiellen Vertragspflicht begrenzt auf den Schaden, der typischerweise während der Vertragsdurchführung erwartet werden kann.

§ 10 Schlussbestimmungen

Die Ungültigkeit oder die Nichtdurchsetzbarkeit einzelner Vorschriften dieser Lizenzvereinbarung hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung. Der Verzicht auf Rechte aus diesem Vertrag kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Ein Verzicht auf einzelne Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung oder eine Vertragsverletzung des Vertragspartners kann nicht als Verzicht auf andere Rechte aus dieser Vereinbarung gewertet werden. Die Nichtinanspruchnahme oder die Nichtdurchsetzung von Rechten aus dieser Vereinbarung kann nicht als Verzicht auf diese Rechte gewertet werden.

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